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MARKENSCHUTZ

MARKENSCHUTZ-AUSLANDSMARKEN



Neben den Gemeinschaftsmarken und der IR-Schutzausdehnung bestehen natürlich noch weitere Möglichkeiten der internationalen Markenschutz-Erlangung, nämlich die der nationalen Auslandsmarken.

Ebenso wie in Deutschland können Sie im allen anderen Ländern bei dem dort zuständigen Markenamt eine Marke anmelden. Der Nachteil hierbei besteht oftmals in den relativ hohen Kosten, da in vielen Fällen ein Auslandsvertreter hinzugezogen werden muss.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Schutzmöglichkeit ausgewählter Länder:





REGION
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» Osteuropa 2
» Osteuropa 3
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» Südamerika