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MARKENSCHUTZ

GEMEINSCHAFTSMARKE



Grundlagen
Für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft bietet die EU-Gemeinschaftsmarke einen Markenschutz für alle Beitrittsländer, was insbesondere nach der EU-Erweiterung eine besonders günstige Möglichkeit für einen sehr weitreichenden Markenschutz darstellt. Nach dem Beitritt der EU zum Madrider Markenprotokoll bieten sich nunmehr zudem weitere Möglichkeiten für eine internationale Schutzerweiterung (hierzu mehr)

Verfahren
Bei der Gemeinschaftsmarke ist das Harmonisierungsamt in Alicante als einzige Behörde für die Prüfung der Markenanmeldung zuständig. Im Gegensatz zur IR-Markenanmeldung gefährdet allerdings ein einzelner Widerspruch die gesamte EU-Marke. Hat der Widerspruch Erfolg, kann die Gemeinschaftsmarke aber in nationale Marken umgewandelt werden, was regelmäßig jedoch mit einem großen Kostenaufwand verbunden ist.


Schutzdauer
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.


Amtliche Anmeldegebühren ab dem 31.03.2009

» Anmeldegebühr: EUR 1.050,00
» Anmeldegebühr bei e-filing: EUR 900,00
» jede weitere Klasse ab
...der 4. Waren-/ Dienstleistungsklasse:

EUR 150,00



Adresse
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Avenida de Europa, 4
E-03008 Alicante
SPANIEN

Internet: http://oami.eu.int/