Zum Schutz von Firmennamen bieten sich mehrere Möglichkeiten.
Zum einen entsteht ein Unternehmenskennzeichenschutz bereits durch die Benutzung von Namen, Firma oder einer sonstigen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder Unternehmens im geschäftlichen Verkehr. Das Problem bei solchen Unternehmenskennzeichen besteht jedoch oftmals darin, dass im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung eine Benutzung des Unternehmenskennzeichens umfassend nachgewiesen werden muss. Darüber hinaus beschränkt sich der Schutzbereich von Unternehmenskennzeichen oftmals auf einen eingeschränkten regionalen Bereich. So kann z.B. der Bäckerladen um die Ecke einen Unternehmenskennzeichenschutz für einen Stadtteil erlangt haben, wobei ein bundesweiter Schutz nicht besteht.
Will man mit seinem Unternehmen überregional, bundesweit oder sogar international tätig werden, empfiehlt sich zum Schutz von Firmennamen oftmals eine Markenanmeldung. Durch die Anmeldung von nationalen oder internationalen Marken kann man einen Firmennamen umfangreich und sehr effizient schützen.
Die Kosten hierfür sind oftmals geringer als die Schaltung einer einzigen Werbeanzeige in einer Zeitung.
Ohne Absicherung eines Firmennamens passiert es nicht selten, dass sich das Unternehmen plötzlich umbenennen muss und hohe Kosten für die Umstellung von Namen und Werbematerialien zahlen muss.